AnmeldungMit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Regelungen der Satzung und die Entgeltordnung der vhs Eschweiler an. Diese erhalten Sie in der Geschäftsstelle (vhs-Haus, Kaiserstr. 4a). Alternativ können Sie diese unter www.eschweiler.de herunterladen.OnlineUnter www.vhs-eschweiler.de können Sie sich rund um die Uhr anmelden.SchriftlichBitte füllen Sie das auf Seite 63 abgedruckte Formular aus. Beachten Sie, dass Sie bis zu zwei Mal unterschreiben müssen. Oben unterschreiben Sie für Ihre Anmeldung und die Speicherung Ihrer Daten. Unten unterschreiben Sie das SEPA-Lastschriftmandat. Abschließend schicken oder faxen Sie Ihre Anmeldung an die vhs Eschweiler, Kaiserstr. 4a, 52249 Eschweiler, Fax: 702711. Sie können das Formular auch abfotografieren und uns an vhs@eschweiler.de mailen.TelefonischNennen Sie uns bitte die Veranstaltung Ihrer Wahl und Ihre Kontoverbindung. Telefonische Anmeldung ist nur möglich, wenn ein gültiges Sepa-Mandat vorliegt bzw. erteilt wird. PersönlichBei persönlicher Anmeldung können Sie die vhs-Entgelte bar bezahlen. ProbebesuchEin kostenloser Probebesuch ist in der Regel nicht möglich. Über Ausnahmen entscheiden die hauptberuflichen Pädagogen.
Stand 18.12.2019
1. Allgemeines(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittlerin auf. (3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung und gilt gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem demVerbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, vhs-Internetseite). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird. 2. Vertragsabschluss und Informationen zum Vertrag(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.(2) Der Anmeldende ist an seine Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.(3) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze (2) und (3) nicht berührt.(5) Die Vertragssprache ist deutsch.(6) Im Falle einer Online-Anmeldung kann der Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den „zahlungspflichtig buchen“-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert. 3. Vertragspartner und Teilnehmer(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auf eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu bennen.(2) Für den Teilnehmer gelten sämtliche den Vertragspartner betretreffenden Regelungen, siehe Absatz (1).(3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.4. Entgelt und Veranstaltungsterrmin(1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch Veranstaltungstermin und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Entgeltordnung). (2) Die vhs-Entgelte werden „sofort“ bei Ihrer Anmeldung fällig. Die vhs bucht das Teilnehmerentgelt ca. 1-3 Wochen nach Kursbeginn zum 1. oder 15. eines Monats von Ihrem Konto ab.Entstehen der Volkshochschule durch eine nicht einlösbare Lastschrift Kosten, so sind diese vom Teilnehmer zu erstatten. 5. Organisatorische Änderungen(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem dem Teilnehmer zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gelten Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 sowie Abs. (3) sinngemäß.(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen sowie während der Schulferien finden Veranstaltungen in der Regel nicht statt. Ausnahmen sind bei den jeweiligen Kursen im vhs-Programm vermerkt bzw. ergeben sich aus den Terminangaben. 6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs(1) Die Mindestteilnehmerzahl wird durch die vhs festgelegt. Wird diese nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 5. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen dem Vertragspartner hierdurch nicht. (2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Teilnehmer unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer ohne Wert ist. (3) Die vhs wird den Vertragspartner über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 21 Werktagen erstatten.(4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht fristgerecht nach Vertragsabschluss entrichtet, kann die vhs eine Nachfrist zur Bezahlung setzten und ggf. rechtliche Schritte einleiten. Bis zum Forderungsausgleich wird der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen. (5) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,- Ehrverletzungen aller Art gegenüber den Dozenten, gegenüber Vertragspartnern oder Beschäftigten der vhs,- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.)- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,- Verstöße gegen die HausordnungStatt einer Kündigung kann die vhs den Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt. 7. Rücktritt, Kündigung und Widerruf(1) Ein Rücktritt ist – falls die Frist für den Widerruf verstrichen ist – bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn (12 Uhr) möglich. Bei Studienreisen, Exkursionen und Arbeitnehmerweiterbildungen endet die Frist für den Rücktritt 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Ernsthafte Erkrankungen, familiäre oder berufliche Verpflichtungen ermöglichen keinen Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt. Im Falle des Rücktritts wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro berechnet. Diese Gebühr vermeiden Sie, wenn Sie der vhs bei Krankheit o.ä. rechtzeitig eine Ersatzperson benennen. (2) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelgenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.(3) Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisa-torischen Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Bereichung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für ihn wertlos ist.(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäft) bleibt unberührt.8. Schadensersatzansprüche(1) Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte des Vertragspartners verletzt, diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.9. Schlussbestimmungen(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdruchführung gestatte. Der Vertragspartner kann dem jederzeit widersprechen. 10. Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG)(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr/zu finden ist. (2) Im Übrigen ist die vhs zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Stand 18.12.2018
vhs Eschweiler
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