Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz für Ausländer
Das Zuwanderungsgesetz sieht als Grundbaustein der Integration in Deutschland sogenannte Integrationskurse für Ausländer und Spätaussiedler vor. Sie umfassen Basissprachkurse (mit jeweils 3 Modulen zu je 100 Ustd.), Aufbausprachkurse (mit jeweils 3 Modulen zu je 100 Ustd.) und einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland (100 Ustd.
Jeder Integrationskurs endet "automatisch" mit der Sprachprüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer".Keine Anmeldung zu den nachfolgenden Deutschkursen ohne individuelle, kostenlose Beratung: siehe unten.
"Ich bin in Deutschland nicht zur Schule gegangen und habe hier auch nicht studiert. Was brauche ich, bevor ich den Antrag auf die Einbürgerung stelle?"1. Den Deutsch-Test für Zuwanderer oder das B1-Zertifikat Deutsch und 2. den Einbürgerungstest (Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland) sind an der vhs Eschweiler zu bekommen.Den Einbürgerungstest können Sie auch im Rahmen eines Integrationskurses absolvieren (Orientierungskurs). Die Fragen zu diesem Test kann man unter www.bmi.bund.de herunterladen.
Ohne Beratung keine Anmeldung!
Beratungstermine finden Sie hier.
Magdalena Schonert
Fachbereichsleitung:
Integration und TeilhabeBeratung: DaF, Integration und berufsbezogene Sprachkurse
Raum 106Tel.: 02403 7027-50E-Mail: magdalena.schonert@eschweiler.de
vhs Eschweiler
Kaiserstr. 4a 52249 Eschweiler
Tel.: 02403 7027-0 Fax: 02403 7027-11 E-Mail: vhs@eschweiler.de
Montag: 8:30-12:30 ; 14:00-15:30 UhrDienstag: 14:00-15:30 UhrMittwoch: 8:30-12:30 ; 14:00-15:30 UhrDonnerstag: 8:30-12:30 ; 14:30-18:00 UhrFreitag: 08:30-12:30 Uhr